Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen, die elektronische Aufzeichnungssysteme (z.B. Kassensysteme) verwenden, gemäß § 146a Abs. 4 Abgabenordnung (AO) ihrer Mitteilungspflicht nachkommen. Die elektronische Meldung erfolgt über das Portal „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle.
Digitale oder analoge Kassensysteme – Welche Option ist die Richtige?
In Deutschland gibt es keine Pflicht, eine elektronische Registrierkasse zu verwenden. Sie können Ihre Bargeschäfte auch weiterhin handschriftlich dokumentieren. Diese Flexibilität eröffnet zwei Möglichkeiten: Entweder setzen Sie auf ein digitales Kassensystem oder führen Ihre Aufzeichnungen manuell.
Der Countdown läuft: Der Support für Windows 10 endet am 14. Oktober 2025 und Unternehmen sollten jetzt die Weichen für die Zukunft stellen. Besonders betroffen sind kleine und mittelständische Unternehmen (SMBs), deren ältere Geräte oft nicht mit Windows 11 kompatibel sind. Diese Situation bietet eine enorme Gelegenheit, die veraltete Hardware durch moderne, leistungsfähigere Geräte zu ersetzen.
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